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BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur Abgabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 462a Abs. 2 S. 2
Verfahrensgang
- AG Hamm - 12 Ds 47 Js 51/91
- BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Papierfundstellen
- NStZ 1992, 399
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80
Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der …
Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58
Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219). - OLG Düsseldorf, 13.06.1989 - 1 Ws 506/89
Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1990, 78) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
- OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04
Zuständigkeitsstreit, Bewährungsaufsicht
Eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (Anschluss an BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242).Zusätzlich verwies es auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200.
All dies führt aber noch nicht zur Annahme von Willkür, denn eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (siehe BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242;… OLG Düsseldorf a.a.O. S. 286).
Der Umstand, dass der Verurteilte im Bezirk des Amtsgerichts Artern wohnt und die Bewährungsaufsicht noch geraume Zeit durch regelmäßige Kontrollen wahrzunehmen ist, steht der Annahme einer auf völlig sachfremden Erwägungen beruhenden Entscheidung entgegen (vgl. BGH NStZ 1992, 399;… OLG Düsseldorf a.a.O.).
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92
Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …
Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß bei Verstößen gegen die Bewährungsauflage ober bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen erforderliche Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).". - BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01
Übertragung der Bewährungsüberwachung
Zu einer Rücknahme der Übertragung oder zu einer Übertragung auf ein anderes Gericht ist allein das übertragende Gericht des ersten Rechtszugs befugt (vgl. BGHSt 26, 204; BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Rdn. 23 zu § 462 a).
- BGH, 19.03.2004 - 2 ARs 39/04
Nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung (Übertragung …
Allein das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt es jedoch nicht, Willkür anzunehmen (BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200, 230). - BGH, 15.08.2001 - 2 AR 102/01
Übertragung der Bewährungsüberwachung - Wohnsitzgericht - Wohnsitzzuständigkeit - …
Zu einer Rücknahme der Übertragung oder zu einer Übertragung auf ein anderes Gericht ist allein das übertragende Gericht des ersten Rechtszugs befugt (vgl. BGHSt 26, 204; BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Rdn. 23 zu § 462 a). - OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 3 Ws 81/03
Willkürlichkeit einer Abgabeentscheidung eines Gerichts bezüglich nachträglicher …
Dies ist bei einer Abgabeentscheidung nach § 462 a Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz StPO nicht schon dann der Fall, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1992, 399; NStZ 1993, 200 [201]; OLG Hamm JMBl. NW 1996, 237;… Meyer-Goßner, StPO, 46. Auflage, § 462 a Rn. 23;… Fischer in KK-StPO, 4. Auflage, § 462 a Rn. 27;… Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 462 a Rn. 58). - BGH, 19.03.2004 - 2 AR 30/04 Allein das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt es jedoch nicht, Willkür anzunehmen (BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200, 230).
- OLG Düsseldorf, 19.09.2002 - 2 Ws 213/02
Keine Bindung an Abgabe der Nachtragsentscheidung über die Strafaussetzung bei …
Das Fehlen besonderer Gründe, die eine Abgabe zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt allein noch nicht die Annahme von Willkür (BGH NStZ 1992, 399 und NStZ 1993, 230 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 1 Ws 51/97 Das ist nicht bereits dann der Fall, wenn keine besonderen Gründe die Abgabe zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1992, 399 ; 1993, 200 und 230; Senatsbeschluß vom 16. Februar 1994 in VRS 87, 38 ), sondern nur dann, wenn für die Abgabe kein einziger vertretbarer sachlicher Grund angeführt werden kann (…vgl. Senatsbeschluß a.a.O. sowie Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 1994 in VRS 88, 208 = JMBl NW 1995, 79 = wistra 1995, 200 und vom 5. November 1991 in VRS 82, 200 = NStZ 1992, 206 , jeweils m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 10.08.1994 - 1 Ws 578/94
Nachtragsentscheidung über Strafaussetzung; Abgabe bei Wohnsitzwechsel; …
Am 09. Juni 1994 gab das Amtsgericht Düsseldorf die nach § 453 StPO zu treffenden Entscheidungen an das Amtsgericht Mettmann ab, weil dieses das für den Wohnsitz des Verurteilten zuständige Amtsgericht sei, und verwies zur Begründung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NStZ 1992, 399 . - BGH, 15.04.1992 - 2 ARs 154/92
Bindungswirkung einer Abgabe einer Strafsache trotz Fehlens besonderer Gründe zur …
- OLG Düsseldorf, 20.07.1998 - 1 Ws 346/98
- BGH, 02.06.1997 - 2 ARs 143/97
Bindungswirkung der Abgabe einer Bewährungsaufsicht
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 362/92
Voraussetzungen der Annahme von Willkür bei Weiterverweisung an ein anderes …
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 367/92
Abgabe der Sache an das Wohnsitzgericht
- BGH, 03.04.1992 - 2 ARs 126/92
Abgabe der Bewährungsaufsicht an das Wohnsitzgericht
- OLG Düsseldorf, 07.10.1998 - 1 Ws 561/98
- OLG Düsseldorf, 06.10.1998 - 1 Ws 579/98
- OLG Düsseldorf, 03.09.1997 - 1 Ws 532/97
- BGH, 12.08.1992 - 2 ARs 333/92
Zuständigkeit nach Abgabe an anderes Gericht
- BGH, 27.10.1993 - 2 ARs 364/93
Zuständigkeit eines Gerichts für nachträgliche Entscheidungen über …
- OLG Hamm, 14.04.1998 - 3 (s) Sbd 1-3/98
Abgabe, Bindungswirkung, Zeitpunkt der Abgabe, Zuständigkeit
- OLG Hamm, 18.04.1996 - 3 (s) Sbd 1-1/96
Abgabe, Bindungswirkung, Willkür