Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1688
BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91 (https://dejure.org/1992,1688)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1992 - 2 ARs 577/91 (https://dejure.org/1992,1688)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 (https://dejure.org/1992,1688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur Abgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Hamm - 12 Ds 47 Js 51/91
  • BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 399
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
    Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219).
  • BGH, 05.02.1958 - 2 ARs 13/58
    Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
    Das Fehlen besonderer Gründe, die die Abgabe als zweckmäßig erscheinen lassen (BGH NJW 1958, 560) rechtfertigt noch nicht die Annahme von Willkür (vgl. BGHSt 29, 216, 219).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1989 - 1 Ws 506/89
    Auszug aus BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
    Der gegenteiligen Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (MDR 1990, 78) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • OLG Jena, 16.12.2004 - 1 AR (S) 206/04

    Zuständigkeitsstreit, Bewährungsaufsicht

    Eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (Anschluss an BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242).

    Zusätzlich verwies es auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200.

    All dies führt aber noch nicht zur Annahme von Willkür, denn eine Abgabeentscheidung i.S.d. § 462a Abs. 2 Satz 2 1. Hs. StPO ist nicht bereits dann willkürlich, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (siehe BGH NStZ 1992, 399; NStZ-RR 2003, 242; OLG Düsseldorf a.a.O. S. 286).

    Der Umstand, dass der Verurteilte im Bezirk des Amtsgerichts Artern wohnt und die Bewährungsaufsicht noch geraume Zeit durch regelmäßige Kontrollen wahrzunehmen ist, steht der Annahme einer auf völlig sachfremden Erwägungen beruhenden Entscheidung entgegen (vgl. BGH NStZ 1992, 399; OLG Düsseldorf a.a.O.).

  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht -

    Für die Abgabe an das Wohnsitzgericht spricht auch hier, daß bei Verstößen gegen die Bewährungsauflage ober bei anderen Widerrufsgründen unter Umständen erforderliche Ermittlungen leichter durch das Wohnsitzgericht durchgeführt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1992 - 2 ARs 577/91 und v. 15. April 1992 - 2 ARs 154/92).".
  • BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01

    Übertragung der Bewährungsüberwachung

    Zu einer Rücknahme der Übertragung oder zu einer Übertragung auf ein anderes Gericht ist allein das übertragende Gericht des ersten Rechtszugs befugt (vgl. BGHSt 26, 204; BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Rdn. 23 zu § 462 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht